Ihr Partner im Steuerrecht in Memmingen und Umgebung

 

Aktuelle Informationen

Eine Dienstleistung Ihrer Kanzlei in Zusammenarbeit mit der DATEV eG.

Dieser Bereich ist für unsere Mandanten zugänglich. Innerhalb des Mandantenbereiches ist teilweise ein geschützter Zugang notwendig. Dort haben Sie als Mandant unter anderem Zugriff auf die tagaktuellen Nachrichten der DATEV-Infothek, zu den Themen Steuern und Recht, sowie zu unserer monatlich erscheinenden Mandanten-Monatsinfo. Der geschützte Bereich ist mit einer separaten Zugangskennung versehen, die Sie in der Kanzlei erfragen können.

Zugang erhalten Sie auch auf Anfrage mit unserem
Kontaktformular.

 

 

 

 

Infothek

Zurück zur Übersicht
Steuern / Umsatzsteuer 
Montag, 29.04.2024

Eingangsleistungen im Zusammenhang mit Bezahlsystem „paydirekt” bzw. „giropay” - Vorsteuerabzug der Bank

Das Finanzgericht Münster hatte zum Vorsteuerabzug einer Bank aus Eingangsleistungen im Zusammenhang mit dem Bezahlsystem „paydirekt” zu entscheiden (Az. 5 K 1287/20). Die Klägerin ist eine Bank, die im Streitjahr 2016 an dem Bezahlsystem paydirekt, einem Verfahren für Internet- und mobile Zahlungen, teilgenommen hat. Ab Ende 2020 wird das Produkt nunmehr unter dem Markennamen „giropay” betrieben.

Das Recht auf Abzug der für den Erwerb von Gegenständen oder Dienstleistungen entrichteten Mehrwertsteuer sei nur gegeben, wenn die hierfür getätigten Ausgaben zu den Kostenelementen der besteuerten, zum Abzug berechtigenden Ausgangsumsätze gehören. Ein nur mittelbar bestehender Zusammenhang trete hinter einem bestehenden direkten und unmittelbaren Zusammenhang zurück. Soweit ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang sowohl mit einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden wirtschaftlichen Tätigkeit als auch mit einer den Vorsteuerabzug ausschließenden nichtwirtschaftlichen Tätigkeit bestehe, sei eine Vorsteueraufteilung in analoger Anwendung des § 15 Abs. 4 UStG vorzunehmen. Die nationalen Gerichte hätten im Rahmen der ihnen obliegenden Anwendung des Kriteriums des unmittelbaren Zusammenhangs alle Umstände zu berücksichtigen, unter denen die betreffenden Umsätze ausgeführt wurden, und nur die Umsätze heranzuziehen, die ihrem objektiven Inhalt nach im Zusammenhang mit der der Steuer unterliegenden Tätigkeit des Steuerpflichtigen stehen.

Ein Unternehmer könne gem. § 9 Abs. 1 UStG einen Umsatz, der nach § 4 Nr. 8 Buchst. a bis g, Nr. 9 Buchst. a, Nr. 12, 13 oder 19 UStG steuerfrei sei, als steuerpflichtig behandeln, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt werde. Die Steuerpflichtige konnte hier zur Umsatzsteuerpflicht optieren, da sie an die Händler für deren Handelsunternehmen leistete. Sie habe auch von Beginn an die Absicht gehabt, die im Rahmen des paydirekt-Verfahrens an die Händler ausgeführten entgeltlichen Umsätze im Zahlungs- und Überweisungsverkehr als steuerpflichtig zu behandeln, mithin diese unter Verzicht auf die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG zu erbringen. Soweit durch eine Nutzung des paydirekt-Verfahrens reflexartig als Nebenprodukt immer auch einem Privatkunden Vorteile in Form einer Geldtransaktion zukämen, sei dies für den Vorsteuerabzug der Steuerpflichtigen unschädlich. Die im Rahmen des Angebots des paydirekt-Verfahrens für Online-Händler zugleich erfolgenden unentgeltlichen Vorteilsgewährungen an die Privatkunden stellten sich lediglich als zwingend, mithin unerlässlich dar, um die Umsätze an die Händler erbringen zu können.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

 

 

 

Mandanten-Monatsinfo


 

Die Mandanten-Monatsinfo ist ein monatlicher Newsletter mit vielen Informationen aus den Bereichen Steuern, Recht und Wirtschaft. Unseren Mandanten bieten wir die Mandanten-Monatsinfo kostenlos als PDF zum Download an.

Mandanten-Monatsinfo

zum Archiv
Hier finden Sie den Standard-Mandantenbrief in einem modernen Zeitschriften-Layout. Aktuelle Informationen über wichtige Änderungen in Steuerrecht und Gesetzgebung.

Adobe Reader
Die folgenden Informationen stehen Ihnen im PDF-Format zur Verfügung. Zum Anzeigen und Drucken benötigen Sie den Adobe Reader, den Sie hier kostenlos downloaden können.


Aktuelle Mandanten-Monatsinfo Dokumente

PDF  Mandanten-Monatsinfo Mai 2024  (Mai 2024)





 


  


Trialog


Trialog ist das Unternehmermagazin der DATEV und Ihres Steuerberaters. Das Magazin beschäftigt sich mit Themen, die jeden mittelständischen Unternehmer betreffen: Marketing und Vertrieb, Personal und Führung, Wirtschaft und Recht, Steuern und Finanzen sowie Leben und Soziales.

An dieser Stelle bieten wir Ihnen die aktuelle Ausgabe des Unternehmermagazins der DATEV an.

Sofern Sie weitere Ausgaben des Trialog einsehen möchten klicken Sie bitte hier.