Ihr Partner im Steuerrecht in Memmingen und Umgebung

 

Aktuelle Informationen

Eine Dienstleistung Ihrer Kanzlei in Zusammenarbeit mit der DATEV eG.

Dieser Bereich ist für unsere Mandanten zugänglich. Innerhalb des Mandantenbereiches ist teilweise ein geschützter Zugang notwendig. Dort haben Sie als Mandant unter anderem Zugriff auf die tagaktuellen Nachrichten der DATEV-Infothek, zu den Themen Steuern und Recht, sowie zu unserer monatlich erscheinenden Mandanten-Monatsinfo. Der geschützte Bereich ist mit einer separaten Zugangskennung versehen, die Sie in der Kanzlei erfragen können.

Zugang erhalten Sie auch auf Anfrage mit unserem
Kontaktformular.

 

 

 

 

Infothek

Zurück zur Übersicht
Steuern / Gewerbesteuer 
Dienstag, 23.04.2024

Weiterführung eines Betriebs in Form einer Betriebsverpachtung kann ausnahmsweise für erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags unschädlich sein

Die Weiterführung eines Betriebs in Form einer Betriebsverpachtung kann ausnahmsweise für die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags unschädlich sein, wenn das Betriebsgrundstück unter unschädlicher gewerbesteuerlicher Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen im Rahmen der Vermögensverwaltung überlassen wird und die einzige wesentliche Betriebsgrundlage darstellt. So entschied das Finanzgericht Düsseldorf (Az. 14 K 1037/22).

Der Umfang des Grundvermögens im bewertungsrechtlichen Sinne sei nach § 68 BewG zu bestimmen. Danach gehören zum Grundvermögen u. a. der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör, nicht aber Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen), auch wenn sie wesentliche Bestandteile sind. Es komme eine allgemeine Geringfügigkeitsgrenze, nach welcher die Überlassung von Betriebsvorrichtungen der erweiterten Grundstückskürzung nicht entgegenstehe, wenn die Betriebsvorrichtungen gegenüber dem Grundvermögen von geringem Wert sind oder auf sie nur ein geringer Teil der Miete oder Pacht entfällt, aufgrund des dem Gesetzeswortlaut zu entnehmenden strengen Ausschließlichkeitsgebots nicht in Betracht.

Von dem Ausschließlichkeitsgebot seien dennoch in engen Grenzen Ausnahmen zu machen. So seien solche Nebentätigkeiten nicht begünstigungsschädlich, die der Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes im engeren Sinne dienen und als zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung und nutzung angesehen werden können. Hierfür gelte ein restriktives Verständnis. Es genüge nicht, dass es sich um eine lediglich zweckmäßige, in der Praxis häufig vorkommende Tätigkeit handele. Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs setze das Merkmal „zwingend notwendig“ mit „unentbehrlich“ gleich. Ob das Geschäft zwingend notwendig war, sei nach objektiven Gesichtspunkten des (Kapital und Vermietungs-) Marktes, nicht nach den subjektiven Beziehungen des Unternehmers zu den Geschäftspartnern zu beurteilen. Die Erforderlichkeit eines Nebengeschäfts zur eigenen wirtschaftlich sinnvollen Grundstücksverwaltung müsse bereits dann verneint werden, wenn die Grundstücksverwaltung und -nutzung zu etwa gleichen Bedingungen auch ohne dieses Nebengeschäft hätte durchgeführt werden können. Zum Teil werde vertreten, dass eine Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen unschädlich sei, wenn diese fest mit dem Grundstück verbunden seien. Höchstrichterlich geklärt sei die Frage bislang soweit ersichtlich aber nicht.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

 

 

 

Mandanten-Monatsinfo


 

Die Mandanten-Monatsinfo ist ein monatlicher Newsletter mit vielen Informationen aus den Bereichen Steuern, Recht und Wirtschaft. Unseren Mandanten bieten wir die Mandanten-Monatsinfo kostenlos als PDF zum Download an.

Mandanten-Monatsinfo

zum Archiv
Hier finden Sie den Standard-Mandantenbrief in einem modernen Zeitschriften-Layout. Aktuelle Informationen über wichtige Änderungen in Steuerrecht und Gesetzgebung.

Adobe Reader
Die folgenden Informationen stehen Ihnen im PDF-Format zur Verfügung. Zum Anzeigen und Drucken benötigen Sie den Adobe Reader, den Sie hier kostenlos downloaden können.


Aktuelle Mandanten-Monatsinfo Dokumente

PDF  Mandanten-Monatsinfo Mai 2024  (Mai 2024)





 


  


Trialog


Trialog ist das Unternehmermagazin der DATEV und Ihres Steuerberaters. Das Magazin beschäftigt sich mit Themen, die jeden mittelständischen Unternehmer betreffen: Marketing und Vertrieb, Personal und Führung, Wirtschaft und Recht, Steuern und Finanzen sowie Leben und Soziales.

An dieser Stelle bieten wir Ihnen die aktuelle Ausgabe des Unternehmermagazins der DATEV an.

Sofern Sie weitere Ausgaben des Trialog einsehen möchten klicken Sie bitte hier.