Ihr Partner im Steuerrecht in Memmingen und Umgebung

 

Aktuelle Informationen

Eine Dienstleistung Ihrer Kanzlei in Zusammenarbeit mit der DATEV eG.

Dieser Bereich ist für unsere Mandanten zugänglich. Innerhalb des Mandantenbereiches ist teilweise ein geschützter Zugang notwendig. Dort haben Sie als Mandant unter anderem Zugriff auf die tagaktuellen Nachrichten der DATEV-Infothek, zu den Themen Steuern und Recht, sowie zu unserer monatlich erscheinenden Mandanten-Monatsinfo. Der geschützte Bereich ist mit einer separaten Zugangskennung versehen, die Sie in der Kanzlei erfragen können.

Zugang erhalten Sie auch auf Anfrage mit unserem
Kontaktformular.

 

 

 

 

Infothek

Zurück zur Übersicht
Recht / Zivilrecht 
Montag, 30.01.2023

Bei fehlender Sorgfalt Mitverschulden an Unfall - Straßenbauarbeiter muss auf Straßenverkehr achten

Ein Straßenbauarbeiter, der auf einer für den fließenden Verkehr freigegebenen Fahrbahn tätig ist, ist als Verkehrsteilnehmer einzustufen, sodass ihn die Sorgfaltspflicht aus § 1 Abs. 2 StVO trifft. Kommt er dieser Sorgfalt nicht nach, kann ihm ein Mitverschulden an einem Unfall angelastet werden. So entschied das Oberlandesgericht Celle (Az. 14 U 87/22).

Ein in Lüneburg tätiger Straßenbauarbeiter wurde von einem Pkw erfasst. Er war außerhalb des durch Barken abgetrennten Baustellenbereichs mit Fahrbahnmarkierungen beschäftigt gewesen. Er verrichtete seine Arbeit in vornübergebeugter Haltung und mit dem Rücken zur Fahrbahn. Die Haftpflichtversicherung der Halterin des Pkw erkannte die Haftung zu 75 % an. Der Straßenbauarbeiter war jedoch der Meinung, die Beklagte müsse vollständig für die Unfallfolgen haften und erhob daher Klage. Das Landgericht Lüneburg wies die Klage ab. Dem Kläger sei ein Mitverschulden in Höhe von 25 % anzulasten. Er habe dem fließenden Verkehr nicht die erforderliche Aufmerksamkeit geschenkt. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung des Klägers.

Das Oberlandesgericht bestätigte jedoch die Entscheidung der Vorinstanz und sein Mitverschulden in Höhe von 25 %. Er habe sich einen Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO vorwerfen lassen müssen. Er habe für eine Absicherung sorgen müssen und nicht ohne eine solche Absicherung auf der für den Fahrzeugverkehr freigegebenen Fahrbahn Markierungsarbeiten vornehmen dürfen, ohne dabei auf den Verkehr zu achten. Der Kläger sei immer dann, wenn er sich außerhalb des durch Barken abgetrennten Baustellenbereichs auf der freigegebenen Fahrbahn aufhielt, als Verkehrsteilnehmer anzusehen gewesen, mithin unmittelbar vor und im Zeitpunkt des Unfalls. Dagegen sei der Kläger nicht als Fußgänger zu sehen gewesen. Ein Verstoß gegen § 25 Abs. 3 StVO sei ihm daher nicht vorzuwerfen. Fußgänger seien solche Verkehrsteilnehmer, die sich zu Fuß von einem Ort an einen anderen bewegen. Für einen Bauarbeiter, der auf einer Straße Markierungsarbeiten verrichtet, treffe dies nicht zu.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

 

 

 

Mandanten-Monatsinfo


 

Die Mandanten-Monatsinfo ist ein monatlicher Newsletter mit vielen Informationen aus den Bereichen Steuern, Recht und Wirtschaft. Unseren Mandanten bieten wir die Mandanten-Monatsinfo kostenlos als PDF zum Download an.

Mandanten-Monatsinfo

zum Archiv
Hier finden Sie den Standard-Mandantenbrief in einem modernen Zeitschriften-Layout. Aktuelle Informationen über wichtige Änderungen in Steuerrecht und Gesetzgebung.

Adobe Reader
Die folgenden Informationen stehen Ihnen im PDF-Format zur Verfügung. Zum Anzeigen und Drucken benötigen Sie den Adobe Reader, den Sie hier kostenlos downloaden können.







 


  


Trialog


Trialog ist das Unternehmermagazin der DATEV und Ihres Steuerberaters. Das Magazin beschäftigt sich mit Themen, die jeden mittelständischen Unternehmer betreffen: Marketing und Vertrieb, Personal und Führung, Wirtschaft und Recht, Steuern und Finanzen sowie Leben und Soziales.

An dieser Stelle bieten wir Ihnen die aktuelle Ausgabe des Unternehmermagazins der DATEV an.

Sofern Sie weitere Ausgaben des Trialog einsehen möchten klicken Sie bitte hier.