Ihr Partner im Steuerrecht in Memmingen und Umgebung

 

Aktuelle Informationen

Eine Dienstleistung Ihrer Kanzlei in Zusammenarbeit mit der DATEV eG.

Dieser Bereich ist für unsere Mandanten zugänglich. Innerhalb des Mandantenbereiches ist teilweise ein geschützter Zugang notwendig. Dort haben Sie als Mandant unter anderem Zugriff auf die tagaktuellen Nachrichten der DATEV-Infothek, zu den Themen Steuern und Recht, sowie zu unserer monatlich erscheinenden Mandanten-Monatsinfo. Der geschützte Bereich ist mit einer separaten Zugangskennung versehen, die Sie in der Kanzlei erfragen können.

Zugang erhalten Sie auch auf Anfrage mit unserem
Kontaktformular.

 

 

 

 

Infothek

Zurück zur Übersicht
Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Dienstag, 17.06.2025

Einige wichtige Regeln für Arbeitnehmer im Urlaub

Bei Krankheit gibt es in der Regel Urlaubstage zurück. Die Urlaubstage gelten dann als nicht genommen, wenn eine Erkrankung vorliegt, die zur Arbeitsunfähigkeit führen würde. Allerdings brauchen Arbeitnehmer einen ärztlichen Nachweis, d. h. ein Attest. Anderes gilt für Eltern, deren Kinder im Urlaub krank werden. In diesem Fall können sich Beschäftigte keine Tage wieder gutschreiben lassen. Nur die eigene Erkrankung führt dazu, dass der gewährte Urlaub nicht verbraucht wird. Wenn jedoch das Kind krank ist, gilt der Urlaub trotzdem als genommen. Auch dann, wenn sich Beschäftigte nicht erholen konnten oder ein Attest über die Erkrankung des Kindes vorgelegt haben.

Der Arbeitgeber kann den genehmigten Urlaub nicht einfach widerrufen – selbst, wenn im Unternehmen viel los ist? Ein genehmigter Urlaub gilt das als Freistellungserklärung des Arbeitgebers. Daran ist er gebunden. Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf verständigen, den Urlaub zu verschieben, ist das aber problemlos möglich. Der Arbeitnehmer muss jedoch zustimmen, damit eine solche Änderung wirksam wird. Nur in extremen Ausnahmefällen, etwa einem drohenden Unternehmenszusammenbruch, kann ein einseitiger Widerruf des Urlaubs unter Umständen in Betracht gezogen werden. Solche Fälle kommen in der Regel aber äußerst selten vor und sind umstritten.

Manchmal kann jedoch ein gebuchter Urlaub nicht angetreten werden, wenn z. B., wegen eines Warnstreiks das Flugzeug nicht fliegt oder der Zug nicht fährt, das Auto kaputtgeht oder jemand aus der Familie krank wird, so dass er nicht verreisen kann. In diesem Fall kann aber auch ein Arbeitnehmer bereits genehmigte Urlaubstage nicht einfach so zurückgeben oder nach hinten verschieben, wenn er wegen solcher Vorkommnisse neue Reisepläne machen will. Denn, sobald Urlaub verbindlich gewährt wurde, kann er grundsätzlich weder vom Arbeitnehmer noch vom Arbeitgeber einseitig widerrufen werden. Wer Urlaub kurzfristig absagen oder verschieben will, kann das nur in Absprache mit dem Arbeitgeber tun.

Die Vergütung kann auch entfallen, wenn man als Arbeitnehmer vom Urlaub nicht rechtzeitig zurückkehren kann, z. B. wegen Streik, Vulkanausbruch oder Unwetter, weil sämtliche Flüge ausfallen.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

 

 

 

Mandanten-Monatsinfo


 

Die Mandanten-Monatsinfo ist ein monatlicher Newsletter mit vielen Informationen aus den Bereichen Steuern, Recht und Wirtschaft. Unseren Mandanten bieten wir die Mandanten-Monatsinfo kostenlos als PDF zum Download an.

Mandanten-Monatsinfo

zum Archiv
Hier finden Sie den Standard-Mandantenbrief in einem modernen Zeitschriften-Layout. Aktuelle Informationen über wichtige Änderungen in Steuerrecht und Gesetzgebung.

Adobe Reader
Die folgenden Informationen stehen Ihnen im PDF-Format zur Verfügung. Zum Anzeigen und Drucken benötigen Sie den Adobe Reader, den Sie hier kostenlos downloaden können.


Aktuelle Mandanten-Monatsinfo Dokumente

PDF  Mandanten-Monatsinfo Juli 2025  (Juli 2025)





 


  


Trialog


Trialog ist das Unternehmermagazin der DATEV und Ihres Steuerberaters. Das Magazin beschäftigt sich mit Themen, die jeden mittelständischen Unternehmer betreffen: Marketing und Vertrieb, Personal und Führung, Wirtschaft und Recht, Steuern und Finanzen sowie Leben und Soziales.

An dieser Stelle bieten wir Ihnen die aktuelle Ausgabe des Unternehmermagazins der DATEV an.

Sofern Sie weitere Ausgaben des Trialog einsehen möchten klicken Sie bitte hier.