Ihr Partner im Steuerrecht in Memmingen und Umgebung

 

Aktuelle Informationen

Eine Dienstleistung Ihrer Kanzlei in Zusammenarbeit mit der DATEV eG.

Dieser Bereich ist für unsere Mandanten zugänglich. Innerhalb des Mandantenbereiches ist teilweise ein geschützter Zugang notwendig. Dort haben Sie als Mandant unter anderem Zugriff auf die tagaktuellen Nachrichten der DATEV-Infothek, zu den Themen Steuern und Recht, sowie zu unserer monatlich erscheinenden Mandanten-Monatsinfo. Der geschützte Bereich ist mit einer separaten Zugangskennung versehen, die Sie in der Kanzlei erfragen können.

Zugang erhalten Sie auch auf Anfrage mit unserem
Kontaktformular.

 

 

 

 

Infothek

Zurück zur Übersicht
Recht / Zivilrecht 
Dienstag, 19.11.2024

Widerrufsrecht auch bei Autokauf im Internet - Widerrufsfrist von 14 Tagen muss jedoch eingehalten werden

Das Landgericht Flensburg hatte zu entscheiden, ob ein Verbraucher den im Internet geschlossenen Kaufvertrag über ein Auto widerrufen kann, wenn er das Fahrzeug zuvor beim Hersteller zur Probe gefahren hat (Az. 3 O 65/24).

Ein Mann hatte im Online-Shop eines amerikanischen Herstellers von Elektrofahrzeugen ein Auto bestellt. Zuvor hatte er eine Probefahrt mit diesem Fahrzeugmodell gemacht. Zusammen mit dem Kaufvertrag wurde dem Mann eine Widerrufsbelehrung übermittelt. Darin war für die Kontaktaufnahme bei einem etwaigen Widerruf die Adresse des Autoherstellers und eine E-Mail-Adresse angegeben. Einen Monat nach der Anlieferung des Autos übermittelte der Mann dem Autohersteller seinen Widerruf und verlangte eine Rückabwicklung seiner Bestellung. Als der Hersteller sich weigerte das Auto zurückzunehmen, klagte der Mann auf die Rücknahme des Autos und die Rückzahlung des Kaufpreises.

Das Gericht wies die Klage jedoch ab. Grundsätzlich habe der Käufer bei einer Bestellung über das Internet auch dann ein Widerrufsrecht, wenn er das Auto zuvor „analog“ zur Probe gefahren habe. Die gesamte Vertragskommunikation habe über das Internet stattgefunden, weshalb ein Fernabsatzgeschäft vorgelegen habe. Letztendlich sei der Widerruf jedoch unwirksam, da der Mann die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht eingehalten habe. Die vom Autohersteller übermittelte Widerrufsbelehrung sei rechtmäßig gewesen. Insbesondere müsse bei einer Widerrufsbelehrung ohne ein Muster-Widerrufsformular keine Telefonnummer angegeben werden.

Hinweis

Grundsätzlich haben Verbraucher gegenüber Unternehmen ein 14-tätigiges Widerspruchsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei sog. Fernabsatzverträgen. Letzteres sind Verträge, bei denen ausschließlich über Fernkommunikationsmittel, wie das Internet oder auch das Telefon, die vertragliche Kommunikation stattfindet. Bei solchen Verträgen müssen die Unternehmen über den Widerspruch und die Widerspruchsmodalitäten informieren. Wenn sie dies nicht tun, dann beginnt die Widerrufsfrist erst bei einer ordnungsgemäßen Belehrung oder spätestens 12 Monate und 14 Tage nach dem Vertragsschluss zu laufen.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

 

 

 

Mandanten-Monatsinfo


 

Die Mandanten-Monatsinfo ist ein monatlicher Newsletter mit vielen Informationen aus den Bereichen Steuern, Recht und Wirtschaft. Unseren Mandanten bieten wir die Mandanten-Monatsinfo kostenlos als PDF zum Download an.

Mandanten-Monatsinfo

zum Archiv
Hier finden Sie den Standard-Mandantenbrief in einem modernen Zeitschriften-Layout. Aktuelle Informationen über wichtige Änderungen in Steuerrecht und Gesetzgebung.

Adobe Reader
Die folgenden Informationen stehen Ihnen im PDF-Format zur Verfügung. Zum Anzeigen und Drucken benötigen Sie den Adobe Reader, den Sie hier kostenlos downloaden können.







 


  


Trialog


Trialog ist das Unternehmermagazin der DATEV und Ihres Steuerberaters. Das Magazin beschäftigt sich mit Themen, die jeden mittelständischen Unternehmer betreffen: Marketing und Vertrieb, Personal und Führung, Wirtschaft und Recht, Steuern und Finanzen sowie Leben und Soziales.

An dieser Stelle bieten wir Ihnen die aktuelle Ausgabe des Unternehmermagazins der DATEV an.

Sofern Sie weitere Ausgaben des Trialog einsehen möchten klicken Sie bitte hier.