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Recht / Öffentl. Recht 
Freitag, 11.09.2026

Fußbeschwerden eines Bundeswehrbediensteten nach dienstlichem 12-Kilometer-Marsch stellen keinen Dienstunfall dar

Das Verwaltungsgericht Aachen hat die Klage eines Bundeswehrbediensteten auf Anerkennung von Fußbeschwerden nach einem 12-Kilometer-Marsch als Dienstunfall abgewiesen, weil die Beschwerden auf bereits bestehenden Vorerkrankungen beruhten und nicht ursächlich durch den Marsch verursacht wurden (Az. 1 K 2337/25).

Im konkreten Fall war der Kläger Bediensteter der Bundeswehr. Er litt an verschiedenen ärztlich diagnostizierten Erkrankungen der Füße. Im Juli 2024 nahm er während seiner Ausbildung zum Geoinformationstechniker an einem Marsch über 12 Kilometer mit 15 Kilogramm Gepäck teil und verspürte gegen Ende des Marsches Schmerzen im rechten Fußgelenk. Nachdem ein Orthopäde eine Metatarsalgie diagnostiziert hatte, beantragte er die Anerkennung als Dienstunfall. Der Dienstherr lehnte den Antrag mit Verweis auf bereits bestehende Erkrankungen ab.

Das Verwaltungsgericht Aachen hat die Klage auf Anerkennung der Fußbeschwerden als Dienstunfall abgewiesen. Es fehle an der für die Anerkennung als Dienstunfall erforderlichen Kausalität zwischen dem Unfallereignis und dem Körperschaden. Ursächlich im Sinne des Dienstunfallrechts seien nur solche Bedingungen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Schaden an dessen Eintritt mitgewirkt haben. Nicht als Ursache im Sinne des Dienstunfallrechts anzusehen seien hingegen Umstände, bei denen zwischen dem eingetretenen Gesundheitsschaden und dem Dienst lediglich ein zufälliger Zusammenhang bestehe. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn eine krankhafte Veranlagung oder ein anlagebedingtes Leiden so leicht ansprechbar gewesen sei, dass auch jedes andere alltägliche Ereignis die akuten Beschwerden in gleicher Weise hätte auslösen können. Dies sei vorliegend der Fall. Die im Streitfall diagnostizierte Metatarsalgie sei wesentlich auf die Vorschädigungen der Füße zurückzuführen und lediglich bei Gelegenheit des Marsches aufgetreten; auch ein alltägliches Ereignis hätte die Beschwerden auslösen können.

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