Ihr Partner im Steuerrecht in Memmingen und Umgebung

 Jahresabschluss

 


Abgesehen von der Erstellung von Jahresabschlüssen und der Steuerdeklaration aller Steuerarten bieten wir eine umfassende Gestaltungsberatung an. Je nach Rechtsform und Größe des Unternehmens gibt es verschieden Ermittlungsarten. Basierend auf den Ergebnissen der Finanzbuchhaltung wird entweder der Jahresabschluss mit Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung oder die Einnahme-Überschussrechnung erstellt. Sie stellen das Ergebnis eines Jahres dar und dienen Finanzämtern, Banken und Behörden als Informationsquelle und vor allem Gesellschaftern und Anteilseignern als Entscheidungs- und Planungsgrundlage.

 

 

Erstellung von Jahresabschlüssen

  • handelsrechtliche Jahresabschlüsse
  • Steuerbilanzen, Sonder- und Ergänzungsbilanzen für alle Unternehmensformen
  • Einnahme- Überschussrechnungen
  • Anlagenverzeichnisse
  • Eröffnungs- Zwischen- und Auseinandersetzungsbilanzen
  • Anhänge für Kapitalgesellschaften
  • Erläuterungen von Jahresabschlüssen und Gewinnermittlungen
  • Unterstützung bei der Erstellung eines Lageberichts
  • Führung von Kapitalkonten bei Personengesellschaften
  • Individuelle Jahresabschlussbesprechung
  • Offenlegung / Hinterlegung beim elektronischen Bundesanzeiger, sofern gesetzlich vorgeschrieben
  • Bilanzanalyse zur optimalen Bilanzpolitik